Als Unternehmer oder Gewerbetreibender haften Ihre Kunden seit Einführung des Umweltschadensgesetzes im Jahre 2007 auch grundsätzlich für Schäden, die durch ihren Betrieb oder ihre Tätigkeit an geschützten Lebensräumen, geschützten Tier und Pflanzenarten sowie Gewässern und Böden (eigene und fremde) entstehen. Die Umweltschadendeckung von Zurich bietet Ihren Kunden maßgeschneiderten Versicherungsschutz für alle öffentlich-rechtlichen Schadenersatzansprüche nach dem Umweltschadensgesetz und wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen ab.
Mitversichert sind unter anderem:
- Versicherungsschutz für WHG-Anlagen: WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis 15.000 Liter (alle wassergefährdenden Stoffe wie z.B. Heizöl, Altöl, Gülle); mobile Anlagen, Container, Betriebsmittel, Flüssiggas bis 3 Tonnen
- Schäden aus dem Normalbetrieb: Versicherungsschutz auch ohne Vorliegen einer Betriebsstörung
Zusätzlich können mitversichert werden:
- WHG-Lageranlagen und Kleingebinde, die größer als 15.000 Liter sind
- Sonstige WHG-Anlagen
- UmweltHG-Anlagen
- Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen
- Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko
Umwelteigenschadendeckung:
(Zusatzbaustein 1)
Mitversichert sind – soweit vereinbart:
- Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen auf dem eigenen oder gepachteten Betriebsgrundstück und Schäden an eigenen Gewässern
- Schäden an eigenen oder gepachteten Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit Umwelteigenschadendeckung
(Zusatzbaustein 2)
Mitversichert sind – soweit vereinbart:
- Schäden an eigenen oder gepachteten Böden nach dem Bundesbodenschutzgesetz
- Sanierungsansprüche durch rechtswidrige Handlungen unbekannter Dritter