Basis Renteinvest Spezial

Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Basis Renteinvest fließt ein Großteil der Sparbeiträge in lukrative Investmentfonds.
So nutzt Ihr Kunde für seine Altersvorsorge nicht nur die staatliche Förderung, sondern profitiert außerdem von den Anlagechancen der Kapitalmärkte.

Für mehr Nachhaltigkeit: gemanagte Fondanlage mit vier nachhaltigen ESG-Depotmodellen oder individuelle Fondsauswahl mit ESG- und Impact Investing Fonds!

Hier finden Sie mehr Infos zu Nachhaltigkeit und ESG-Fonds bei Zurich

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Fondsinformationen

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Die Highlights unserer Basis Renteinvest Spezial im Überblick

Die Basis Renteinvest Spezial verbindet die renditeorientierte Fondsanlage mit der steuerlichen Förderung einer Basis-Rente.

  • Erlebensfallgarantie: keine (Reine Fondsanlage) oder garantierte Leistung in Höhe von 50% der gezahlten Beiträge möglich
  • Gemanagte Depotmodelle für alle, die Komfort und Expertise in der Anlage wünschen, in den Varianten "Plus", "ESG" und "ETF mit Klima-Fokus"
  • Breite Fondspalette (inkl. ETFs sowie nachhaltige ESG- und Impact-Fonds) für alle, die individuell die Fondsauswahl treffen möchten
  • Keine Ausgabeaufschläge beim Erwerb von Fondsanteilen
  • Fondswechsel unabhängig von der Beitragsfälligkeit möglich
  • Garantierte Rentenfaktoren (ohne AVB-Treuhänderklausel)
  • Beitragszahlung: laufende Beitragszahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich), Einmalbeitrag oder Beitragsdepot (Depotdauer mind. drei Jahre)
  • Zuzahlungen zu jeder Beitragsfälligkeit nach Vertragsbeginn möglich
  • Weitere Flexibilitäten: Lebensphasenkonzept, flexibilisierte Verfügungsphase (Grundphase ab 1 Jahr möglich, sofern drei Nebenbedingungen erfüllt sind*), Ablaufmanagement (auch für gemanagte Depotmodelle mit automatisierter Umschichtung in ein Depotmodell mit geringerer Aktienquote), Änderung der Überschussverwendung vor Rentenzahlungsbeginn (Option offene Zukunft), ergänzende Absicherung (BUZ/EUZ, integrierte Hinterbliebenenversorgung)
*   Reine Fondsanlage (keine Garantie), Beitragssumme mind. 25.000 EUR (ohne Zuzahlungen, ohne Dynamik), Beginn der Verfügungsphase mit frühestens Alter 62 Jahre

Flexibel und rentabel

Neben der steuerlichen Förderung zeichnet die Basisrente auch ihre Flexibilität aus. So ist Ihr Kunde frei in der Beitragsgestaltung und kann im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen Zuzahlungen oder Beitragspausen vornehmen – je nach seiner Lebenssituation.

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  • Geld-zurück-Effekt - staatliche Förderung

    Wiedersehen macht Freude: der "Geld-zurück-Effekt" der Basisrente

    Die Basisrenten-Förderung ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie Gutverdiener interessant. Bei der Steuererklärung können sie die Vorsorgebeiträge steuerlich geltend machen und so eine beachtliche Summe vom Staat zurückbekommen.

    Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgebeiträge liegt seit 2023 bei 100%. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen der Basisrente dann mit dem i.d.R. geringeren persönlichen Steuersatz versteuert.

    Der steuerpflichtige Anteil der Rente variiert nach dem Jahr des Rentenbeginns. Mit dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verkündet wurde, wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis zum Jahr 2058 gestreckt. Ab 2058 liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei entsprechendem Rentenbeginn bei 100%. Die Steigerung pro Jahr beträgt nun 0,5 Prozentpunkte. Im Jahr 2024 liegt sie bei 83%, 2030 bei 86%, 2035 bei 88,5%, 2040 bei 91% usw.

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  • Zielgruppen

    Die Basisrente ist grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen geeignet, die auf eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge zurückgreifen möchten, welche eine finanzielle Absicherung im Alter in adäquater Höhe ermöglicht. Besonders interessant ist die Basisrente für

    Selbstständige

    • Selbstständige beziehen in der Regel keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder aus einem Berufsständischen Versorgungswerk.
    • Selbstständige sind meist nicht riesterfähig.
    • Die Nutzung der bAV ist in der Regel auch nicht möglich.

    Argumente für die Basisrente:

    • Diese stellt für den Selbstständigen möglicherweise die einzige steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge dar.
    • Durch die steigende steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge erhöht sich das Nettoeinkommen damit von Jahr zu Jahr.
    • Staatlich geförderter BU-Schutz durch Kombination der Basisrente mit BUZ möglich

    Kammerberufler

    • Kammerberufler tragen meist eine hohe Steuerlast.
    • Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerkes von Kammerberuflern zahlt in der Regel erst bei 100% Berufsunfähigkeit.

    Argumente für die Basisrente

    • Aufbau einer staatlich geförderten lebenslangen Rente als sinnvolle Ergänzung zu der über das jeweilige Versorgungswerk organisierten Altersvorsorge
    • In Kombination mit der Basisrente steuerlich geförderter BU-Schutz möglich, wobei zudem eine Leistungserbringung entgegen dem Versorgungswerk bereits ab einem BU-Grad von 50% erfolgt.
    • Verzicht auf konkrete Verweisung möglich durch Vereinbarung der so genannten "Kammerklausel"

    Gutverdienende Arbeitnehmer

    • Gutverdienende Arbeitnehmer unterliegen in der Regel einer hohen steuerlichen Belastung.
    • Durch die Heraufsetzung des Rentenbeginnalters auf das 67. Lebensjahr rückt der langersehnte Ruhestand in noch weitere Ferne.

    Argumente für die Basisrente:

    • Durch die steigende steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge in Verbindung mit dem hohen persönlichen Steuersatz erhöht sich das Nettoeinkommen spürbar von Jahr zu Jahr.
    • Die Basisrente ermöglicht den Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente in angemessener Höhe bei einem flexiblen Rentenbeginn bereits ab dem 62. Lebensjahr.
    • Staatlich geförderter BU-Schutz durch Kombination der Basisrente mit BUZ möglich

    Ältere Sparer

    • Im fortgeschrittenen Alter bzw. in der letzten Phase des Erwerbslebens erreicht die steuerliche Belastung oftmals den höchsten Stand.

    Argumente für die Basisrente:

    • Diese ermöglicht noch kurz vor Eintritt in den Ruhestand den Aufbau einer staatlich geförderten Zusatzrente in angemessener Höhe.
    • Bereits heute hohe steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge bei zeitnahem Renteneintritt sowie gleichzeitig attraktiver steuerfreier Rentenanteil, welcher lebenslang erhalten bleibt.

Produktsteckbrief und Beraterchart

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