Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Das Einkommen Ihrer Kunden ist zu wertvoll für Kompromisse
Existenz ohne Einkommen?
Einen frühen und passgenauen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollte Ihr Kunde in den Mittelpunkt seiner Absicherung stellen, um seinen Lebensstandard zu sichern – auch seiner Familie zuliebe.
Ihre Kunden haben die besten Leistungen verdient!
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich bietet ein besonders umfassendes Leistungspaket bei attraktiven Prämien. Sie richtet sich an Kunden, die für ihr Geld mehr Leistung von ihrer Versicherung erwarten. Dabei gehen die Services von Zurich weit über die obligatorische Geldzahlung hinaus.
Prämienvorteile für Bestandskunden
Bei Vorlage bestimmter bereits bestehender oder neu abgeschlossener Leben-Verträge von Zurich kann Ihr Kunde einen Prämienvorteil auf seine SBU erhalten.
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung von Zurich – so individuell wie die berufliche Tätigkeit Ihres Kunden
- Moderne Berufeliste zwecks Berücksichtigung neu entstandener Berufsbilder (gemäß aktuellster Klassifizierung der Bundesagentur für Arbeit)
- Besonders risikogerechte Tarifierung: Scoringmodelle ermöglichen eine präzisere Absicherung der konkreten beruflichen Tätigkeit anstelle des bloßen Berufsbildes (zusätzlich u.a. Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern)
- Noch mehr Planbarkeit durch Garantie der Nettobeiträge bis ins Jahr 2025 (für Neuverträge ab 08/2019)
- Vielfältige Bedingungsoptimierungen, wie z.B. verbesserte AU-Leistung, Erhöhung Leistungsumfang Überbrückungshilfe, etc.
- Verbesserungen im Antragsprozess sowie im Underwriting, wie z.B. Ermöglichung höherer Absicherungshöhen für Studenten, Teilzeitkäfte oder Angehörige von Kammerberufen, etc.
- Optimierter Service aus Kundensicht, durch z.B. Teleclaiming
- Angleichung BUZ-Bedingungen an SBU-Bedingungen (sofern gesetzlich möglich)
Unser Berufsunfähigkeits-Schutzbrief – Die Highlights auf einen Blick
Mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief (SBU) von Deutschlands bestem BU-Versicherer sichern sich Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft ab.
- Volle Leistung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (auch rückwirkend), wenn feststeht, dass Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Arbeitsunfähigkeitsleistung ab sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit
- Überbrückungshilfe nach Ablauf der Krankentagegeldzahlung des privaten Krankenversicherers (siehe auch diese Präsentation)
- Vertragsanpassung an neue Lebenssituation über Lebensphasenkonzept möglich
- Für den Einsatz in der betrieblichen Altersversorgung geeignet
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung in den Berufsgruppen (auch bei Auszubildenden und Studenten)
- Kostenlose professionelle Unterstützung bei Rehabilitations- und beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (in Kooperation mit ReIntra; siehe Präsentation)
- Verlängerungsoption bei Erhöhung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Weltweiter Versicherungsschutz
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Allgemeines
Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau scheidet wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Hierbei sind nur selten Unfälle die Ursache.
In der weit überwiegenden Zahl sind Krankheiten die Auslöser. Hinzu kommt eine unzureichende gesetzliche Absicherung. Eine private Vorsorge ist damit unerlässlich.
Mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief profitieren Ihre Kunden gleichermaßen von lückenlosem Schutz, voller Flexibilität und 100 % Rundumservice.
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Lückenloser Schutz
- Rückwirkende Leistung, keine Meldefrist
- AU-Leistung für max. 24 Monate bereits ab 4 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit und 2 Monaten Prognose (als Option einschließbar)
- Überbrückungshilfe nach Ablauf von privater Krankentagegeldzahlung für bis zu 12 Monate
- Verzicht auf Umorganisation bei definierten Kammerberufen, Betrieben ab 10 MitarbeiternInnen sowie bei stark kaufmännisch geprägten Betrieben und Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten bei erfolgter Umorganisation
- Minderung der BU/ Pflege muss nicht angezeigt werden
- Grundsätzlich kein zeitlich befristetes Anerkenntnis, in Einzelfällen maximal 12 Monate
- Attraktive Rückzahlungsmodalitäten bei Beitragsstundung
- Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
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Volle Flexibilität
- Leistungsdauer in allen Berufen bis zum 67. Lebensjahr vereinbar
- Karenzzeit bis zu 36 Monate wählbar
- Azubis und Studenten – Absicherung bis durchschnittlich 1.250 EUR monatliche BU-Rente möglich sowie Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Berufe mit niedrigem Lohnniveau – Absicherung bis 1.250 EUR monatliche BU-Rente möglich
- Kammerberufe – Anrechnung der Leistungen aus berufsständischer Versorgung erst bei BU-Renten ab 3.000 EUR (inkl. Bonus)
- Beitrags- und Leistungsdynamik i.H.v. 1 bis 3% vereinbar
- Lebensphasenkonzept – Umfangreiche Nachversicherungsgarantie bis zum 50. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsfragen
- Verlängerungsoption bei Erhöhung der Altersgrenze in der GRV
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100% Rundumservice
- Schnelle Risikoeinschätzung und Bewertung von Produktalternativen mit dem RisikoCheck direkt beim Kunden
- Medical Home Service (M-Check) als Alternative zum Arztbesuch bei Überschreitung von Untersuchungsgrenzen
- Teleclaiming – Jeder Kunde wird bei der Beantragung seiner BU-Leistung telefonisch unterstützt
- Außenregulierer unterstützen im Leistungsfall vor Ort
- Kostenlose (freiwillige) Reha- und berufliche Reintegrationsberatung mittels ReIntra
- Kostenbeteiligung an Wiedereingliederungsmaßnahmen bis zum 6-fachen der vereinbarten BU-Rente
- Verbindliche Frist für Leistungsfallentscheidung – 10 Tage
- Leistung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Erwerbsminderungsrentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vorliegt
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Untersuchungs- und Summengrenzen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung
Medizinische Untersuchungsgrenzen und finanzielle Summengrenzen für Invaliditätsabsicherungen (EU/BU/GFV)
Untersuchungsgrenzen ZDHL für EU/BU/GFV pdf -
BU-Einsteigermodell
BU-Einsteigermodell
In jungen Jahren stehen für die unbedingt erforderliche Absicherung der Arbeitskraft in der Regel nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit dem zweistufigen BU-Einsteigermodell auf Basis der derzeit vorhandenen Tarife können Sie den Zielgruppen- Berufseinsteiger
- Auszubildende (direkt im angestrebten Beruf versicherbar)
- Studenten (direkt im angestrebten Beruf versicherbar)
Im Einzelnen sichern sich Ihre Kunden zunächst mit einem bis max. zum 35. Lebensjahr laufenden Erstvertrag ab, bei dem es sich sowohl um eine SBU als auch BUZ handeln kann.
Das Besondere: Eine Verlängerung des BU-Schutzes im Rahmen eines SBU-Folgevertrages erfolgt bedingungsgemäß ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies gilt auch für eine zu diesem Zeitpunkt optional mögliche Erhöhung der BU-Rente um 50 Prozent der bisherigen Absicherung.
Die genauen Rahmenbedingungen, die zu beachtenden Besonderheiten beim Eintritt des BU-Leistungsfalls sowie alle Details zu Beantragung, Berechnung und Verkaufsunterstützung können Sie den in der Anlage beigefügten Folien entnehmen.Folien zum BU-Einsteigermodell pdf -
Lebensphasenkonzept
Lebensphasenkonzept
Wie Sie das Lebensphasenkonzept zur Erhöhung einer Rente (BU/EU/GFV) nutzen, erfahren Sie im beigefügten Beraterchart.
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Produktsteckbrief
Hier finden Sie den Produktsteckbrief zum Produkt, der zur internen Verwendung gedacht ist und daher nur nach Login sichtbar ist.
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Verkaufsunterlagen zum Produkt
Hier finden Sie Verkaufsunterlagen zum Produkt. Zum Download bitte das PDF-Icon anklicken
Weitere Verkaufsunterlagen
Weitere Verkaufsunterlagen, z.B. auch zu anderen Produkten, sowie zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie in unserer
Produktinformationen
Dokumente wie Bedingungen sowie weitere Tarif- und Produktinformationen, Anträge und Formulare finden Sie im
ReIntra und Überbrückungshilfe
Erfahren Sie hier mehr über unsere herausragenden Unterstützungsleistungen im BU-Leistungsfall:
Leistungsfälle
Hier finden Sie Leistungsfälle zum Produkt aus der täglichen Praxis.
Personas
Finden Sie anhand von 8 Musterkunden heraus, für welchen Kunden in der Regel welche Lösung zur Einkommenssicherung die erste Wahl ist.
Wichtiger Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Orientierungshilfe. Diese ersetzt nicht die detaillierte Beratung aufgrund der individuellen Kundensituation.
Alle News
Eine Übersicht mit allen News - auch zu anderen Produkten und weiteren Themen - finden Sie hier.
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Anmeldung zum Zurich Online-Rechner
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Alternativ können Sie sich natürlich an Ihre zuständige Betreuungskraft wenden.
Anmeldung für WebLife in 3 Schritten
- Schritt 1
Bitte laden Sie sich die Datenschutzvereinbarung und das Antragsformular für den Online-Rechner WebLife herunter und speichern beide Dokumente auf Ihrem Rechner. - Schritt 2
Bitte füllen Sie die Datenschutzvereinbarung und das Antragsformular vollständig aus (dies geht bequem direkt am Bildschirm). Anschließend drucken Sie die beiden Formulare bitte komplett aus und unterschreiben beide Dokumente.
(Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Datenschutzvereinbarung und eine Ausfüllhilfe für das Antragsformular) - Schritt 3
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (bitte unbedingt beide Formulare: die Datenschutzvereinbarung und das Antragsformular) senden Sie bitte auf einem der folgenden Wege an Zurich:
per Post an:
per E-Mail* an: Zurich Gruppe Deutschland
Maklerverwaltung
VS-VS-VPS-MV
Deutzer Allee 1
50679 Kölnmaklerverwaltung@zurich.com
* Hinweis: für den E-Mailversand bitte die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente vollständig einscannen und die gescannten Dokumente (z.B. als PDF- oder jpg-Dateien) der Mail als Anlagen beifügen. Ein Mitarbeiter von Zurich wird Ihren Antrag schnellstmöglich prüfen und bearbeiten.
Sobald Ihre Zulassung zum Online-Rechner WebLife erfolgt ist, werden Sie benachrichtigt (im Fall einer Erstzulassung zu unserem Maklerweb erhalten Sie mit separater Post auch Ihre Benutzerkennung und Ihr persönliches Passwort).
- Schritt 1