Zurich Mopedversicherung

Am 01.03.2024 beginnt das neue Verkehrsjahr für Moped. Ihre Kunden benötigen ab diesem Zeitpunkt ein neues Versicherungskennzeichen:

Die bisher gültigen schwarzen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und werden in diesem Jahr durch blaue ersetzt.

Die neuen Kennzeichen können über das Zurich-Moped-Portal bestellt werden. Weitere Informationen (Bedienung des Portals) entnehmen Sie bitte dem Moped-Leitfaden (beides siehe Lasche "Tarifrechner").

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  • Highlights
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  • News
  • Tarifrechner
  • Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung möglich
  • ab Versicherungsbeginn zum 30. April individuelle Staffelung des Versicherungsbeitrags
  • versicherbar sind auch sogenannte "Mini"-Pkws bis max. 45 km/h

  • E-Fahrzeuge: Bitte verwenden Sie für E-Fahrzeuge die Zurich Angebotssoftware (ZAS). Hier können Sie neben der Haftpflicht auch den "E-Mobilschutz" für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Plakette (Elektrokleinstfahrzeuge) abschließen.

Fahrzeuge mit Versicherungspflicht

Für viele Elektrofahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist das Versicherungskennzeichen verpflichtend. Mit der Haftpflichtversicherung ist der Kunde im Falle eines Unfalls gegen die Ansprüche Dritter abgesichert. Für die Schäden am Fahrzeug selbst benötigt Ihr Kunde die umfassende Kasko-Absicherung über den E-MobilSchutz.

Versicherungskennzeichen

Versicherte Fahrzeuge

  • E-Roller / E-Bikes
    • wie Leichtmofas bis 20 km/h
    • wie Mofas bis 25 km/h
    • wie Kleinkrafträder bist 45 km/h
  • S-Pedelecs
    • Schnell- bzw. Speed Pedelecs bis 45 km/h
  • E-Mofa
  • E-Moped
  • E-Mokick
  • Krankenfahrstuhl
  • Kleinkraftrad dreirädrig
  • Kleinkraftrad vierrädrig

Versicherungsplakette

Versicherte Fahrzeuge

  • E-Scooter
  • Segways (selbsbalancierende Fahrzeuge)

Versicherte Risiken

  • Fest mit dem Fahrzeug verbundenes Fahrzeugzubehör
  • Loses Fahrzeugzubehör, solange es unter Verschluss gehalten wird
  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Ereignisse in der Teilkaskoversicherung:
    • Brand und Explosion
    • Entwendung
    • Naturgewalten
    • Zusammenstoß mit Tieren
    • Glasbruch
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Akku und Elektronik
    • Marderbissschäden

Zusätzlich versichert sind:

  • Sonstige Feuchtigkeitsschäden am Akku, der Elektronik oder Steuerungseinheit
  • Ladeschäden am Akku
  • Verschleißschäden
  • Manipulationen an der Fahrzeugsoftware
  • Sonstige Beschädigungen durch eine plötzliche Einwirkung von außen

Versicherte Kosten

  • Reparaturkosten, max. Wiederbeschaffungswert bei Beschädigung des Fahrzeugs
  • Neupreis für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
  • 600 EUR Entsorgungskosten
  • 250 EUR Kosten für Heimfahrt und Transport
  • Wiederherstellungskosten des Betriebssystems
  • Höchstenschädigung in Höhe im Versicherungsschein vereinbarten Fahrzeugneuwert
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