Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente leistet keine ausreichende Versorgung im Alter.

Als Arbeitnehmer ist es deshalb ratsam, eine ergänzende betriebliche Vorsorge abzuschließen.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie Ihre Kunden nicht nur ab, sondern sie können zudem Steuern sparen.

bAV Erklärfilm

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Pensionskasse

Ähnlich wie die Direktversicherung ist die Pensionskasse eine Art Lebensversicherung. Wenn Ihre Kunden über ein kleineres oder mittleres Einkommen verfügen, können sie mit der Pensionskasse ihre Betriebsrente hervorragend aufstocken. Eine Pensionskasse kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Ebenfalls möglich sind Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung. Beiträge sind bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.

Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer für sein Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall eine bestimmte Versorgungsleistung zu. Mit der Pensionszusage sparen Ihre Kunden effektiv Steuern, indem sie Teile aus ihrem Bruttogehalt unversteuert in Vorsorgebezüge umwandeln. Dadurch können sie ihr Einkommen aus der aktuellen Hochsteuer-Phase in eine Phase mit niedrigerer Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Die Pensionszusage ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, denn Beiträge zur Betriebsrente sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ergänzt als fünfte Möglichkeit die Durchführungswege Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungs- und Pensionskasse. Für Unternehmen, die eine lohnsteuerfreie Übertragung eingegangener Pensionsverpflichtungen planen, bietet die Deutscher Pensionsfonds AG leistungsstarke Pensionspläne nach § 3 Nr. 66 EStG. Eine Veränderung der unternehmensspezifischen Versorgungsregelungen ist mit der Übertragung und dem Wechsel des Durchführungsweges nicht verbunden; die Zusagen bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten.