FirmenSchutz Transportversicherung
Unterschiede zwischen Frachtführer-, Autoinhalt- und Warentransportversicherungen
Frachtführerversicherung
Versichert die gesetzliche Haftung des Frachtführers, wenn Dritte Schadenersatzansprüche aus entgeltlichen Frachtverträgen gegen ihn stellen. Die versicherte Tätigkeit beinhaltet die reine gewerbliche Beförderung von Gütern von A nach B.
Autoinhaltsversicherung (ehemals Werkverkehrsversicherung)
Versichert die eigenen Waren und Güter Ihres Kunden, aber auch solche, die er zum Beispiel zur Bearbeitung übernommen hat. Die Transporte werden immer vom Personal des Unternehmens durchgeführt und sind nur ein Hilfsmittel zur eigentlichen Haupttätigkeit des Unternehmens (z. B. Werkzeuge/Ersatzteile zur Reparatur oder Lebensmittel in einem Foodtruck)
Warentranportversicherung
Schließt die Deckungslücke zur gesetzlichen Haftung des Beförderers und ersetzt den vollen Warenwert der versicherten Güter.
Alle Transportversicherungen sind bündelbar mit fast allen anderen FirmenSchutz-Produktlinien.
Weitere Sparten der Transportversicherung finden Sie hier