FirmenSchutz Autoinhaltsversicherung

Während eines Transports kann viel passieren. Die Waren und Güter Ihrer Kunden können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Entgegen dem weit verbreiteten Glauben ist die Ladung der Fahrzeuge nicht über die Kfz-Versicherung gedeckt.

Die FirmenSchutz Autoinhaltsversicherung schützt ihn vor den finanziellen Folgen eines Schadens.

Wann gilt der volle Versicherungsschutz?

Alle Infos dazu finden Sie übersichtlich in diesem PDF-Dokument.
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Highlights der FirmenSchutz Autoinhaltsversicherung auf einen Blick

  • Verzicht auf Kennzeichennennung und Nennung Anzahl der Fahrzeuge
  • Neuwertentschädigung für Werkzeuge, Arbeits- und Messgeräte bis zu einem Alter von 3 Jahren
  • Festverbaute Spezialeinrichtung ist immer mitversichert
  • Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt sind versichert
  • Kfz-Reinigungskosten nach einem selbstverschuldeten Unfall sind mitversichert
  • Persönliche Habe von Fahrzeuginsassen ist mitversichert

Das Wichtigste kurz erklärt

Entgegen dem weit verbreiteten Glauben sind transportierte Gegenstände nicht Bestandteil der Kfz-Versicherung!
Die Autoinhaltsversicherung (vormals Werkverkehrsversicherung) schützt vor existenzbedrohenden Schäden durch Verlust oder Beschädigung, denn nicht selten übersteigen die transportierten Güter sogar den Wert des Fahrzeugs.

Um für alle Beteiligten einfach und flexibel unterwegs zu sein, müssen die eingesetzten Fahrzeuge oder Anhänger nicht dem Unternehmen gehören. Sie können auch gemietet, geliehen oder geleast sein, wichtig ist nur, dass sie vom eignen Personal des Unternehmens geführt werden. Ebenfalls verzichten wir auf Abfrage der Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Kennzeichen. Auch das Vorhandensein einer Einbruchmeldeanlage ist keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Die Beförderung ist immer nur ein Hilfsmittel zur eigentlichen Haupttätigkeit des Unternehmens. Sofern die reine Beförderung gegen Entgelt im Auftrag Dritter abgesichert werden soll (Frachtauftrag), kann die Frachtführerversicherung das richtige Produkt sein.

Einfache Bildung der Versicherungssumme (Tagesmaximum)

Um maximal flexibel und für alle Beteiligten mit wenig Aufwand unterwegs zu sein, gilt als Versicherungssumme das sogenannte Tagesmaximum.
Das Tagesmaximum ist der höchste Gesamtwert, der verteilt auf alle Fahrzeuge an einem Tag unterwegs sein kann.
Die Beladung der Fahrzeuge kann dann innerhalb des Tagesmaximums flexibel nach Bedarf bzw. konkretem Auftrag des Kunden und ohne Meldung an uns erfolgen.
Das Tagesmaximum als Versicherungssumme ist somit komfortabel und unbürokratisch.
Sollte Ihr Kunde feststellen, dass das gewählte Maximum z. B. durch Neuanschaffungen oder Geschäftsvergrößerung nicht mehr ausreicht, kann der Vertrag natürlich jederzeit angepasst werden.

Haben Sie's gewusst? Keine Nachtzeitklausel in der FirmenSchutz Autoinhaltsversicherung

Im FirmenSchutz Produkt Autoinhalt gibt es keine Nachtzeitklausel. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, egal ob Tag oder Nacht und es gelten keine Sonderregelungen in der Nachtzeit.
Für den vollen Versicherungsschutz gelten folgende Voraussetzungen (PDF-Dokument).

Volle Leistung bei typischen Alltagssituationen: Sind Ihre Kunden im Einsatz, machen eine Rast oder stecken im Stau? Hier genießen sie immer den vollen Schutz – unabhängig vom Abstellort.
Klare Regeln für Parkplätze: Steht das verschlossene Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umzäunten, gesicherten Grundstück? Dann greift der volle Schutz ohne Selbstbeteiligung.
Fair bei Straßenparken: Muss das Fahrzeug nachts auf der Straße stehen, bleibt der Schutz bestehen! Lediglich eine Selbstbeteiligung von 20 % sowie eine Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR pro Gegenstand greifen.

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