Basis Renteinvest Spezial
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Basis Renteinvest fließt ein Großteil der Sparbeiträge in lukrative Investmentfonds.
So nutzt Ihr Kunde für seine Altersvorsorge nicht nur die staatliche Förderung, sondern profitiert außerdem von den Anlagechancen der Kapitalmärkte.
Für mehr Nachhaltigkeit: gemanagte Fondanlage mit vier nachhaltigen ESG-Depotmodellen oder individuelle Fondsauswahl mit ESG- und Impact Investing Fonds!
Hier finden Sie mehr Infos zu Nachhaltigkeit und ESG-Fonds bei Zurich
Aktuelle Fondsinformationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den fondsgebundenen Versicherungen in Neugeschäft und Bestand.
Die Highlights unserer Basis Renteinvest Spezial im Überblick
Die Basis Renteinvest Spezial verbindet die renditeorientierte Fondsanlage mit der steuerlichen Förderung einer Basis-Rente.
- Erlebensfallgarantie: keine (Reine Fondsanlage) oder garantierte Leistung in Höhe von 50% der gezahlten Beiträge möglich
- Gemanagte Depotmodelle für alle, die Komfort und Expertise in der Anlage wünschen, in den Varianten "Plus", "ESG" und "ETF mit Klima-Fokus"
- Breite Fondspalette (inkl. ETFs sowie nachhaltige ESG- und Impact-Fonds) für alle, die individuell die Fondsauswahl treffen möchten
- Keine Ausgabeaufschläge beim Erwerb von Fondsanteilen
- Fondswechsel unabhängig von der Beitragsfälligkeit möglich
- Garantierte Rentenfaktoren (ohne AVB-Treuhänderklausel)
- Beitragszahlung: laufende Beitragszahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich), Einmalbeitrag oder Beitragsdepot (Depotdauer mind. drei Jahre)
- Zuzahlungen zu jeder Beitragsfälligkeit nach Vertragsbeginn möglich
- Weitere Flexibilitäten: Lebensphasenkonzept, flexibilisierte Verfügungsphase (Grundphase ab 1 Jahr möglich, sofern drei Nebenbedingungen erfüllt sind*), Ablaufmanagement (auch für gemanagte Depotmodelle mit automatisierter Umschichtung in ein Depotmodell mit geringerer Aktienquote), Änderung der Überschussverwendung vor Rentenzahlungsbeginn (Option offene Zukunft), ergänzende Absicherung (BUZ/EUZ, integrierte Hinterbliebenenversorgung)
* | Reine Fondsanlage (keine Garantie), Beitragssumme mind. 25.000 EUR (ohne Zuzahlungen, ohne Dynamik), Beginn der Verfügungsphase mit frühestens Alter 62 Jahre |
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Staatliche FörderungBei der Steuererklärung können Ihre Kunden die Vorsorgebeiträge steuerlich geltend machen und so eine beachtliche Summe vom Staat zurückbekommen.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgebeiträge liegt seit 2023 bei 100 %.Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
- Seit 2023 wirken 100 % der Beiträge zur Basisrente steuermindernd. Der Höchstbetrag liegt 2025 für Ledige bei 29.344 EUR. Für zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 58.688 EUR.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil, werden auf die Höchstgrenze angerechnet.
Steuerliche Behandlung in der Rentenphase
Die steuerliche Behandlung der Basisrente in der Rentenphase entspricht der der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2040 ist in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns ein einmalig festgelegter Betrag dauerhaft steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich um 1 % bis auf 100 % (z.B. 2030: 90 %, 2035: 95 %).
In der Auszahlungsphase werden die Leistungen der Basisrente dann mit dem in der Regel niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert.
- Seit 2024 gelten rückwirkend bis 2023 geringere Besteuerungsanteile der Rente. Im Jahr 2025 sind somit 83,5 % (vorher: 83 %) der Rente steuerpflichtig.
- 16,5 % der Jahresrente 2025 bleibt somit dauerhaft steuerfrei.
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ZielgruppenDie Basisrente ist grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen geeignet, die auf eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge zurückgreifen möchten, welche eine finanzielle Absicherung im Alter in adäquater Höhe ermöglicht. Besonders interessant ist die Basisrente für
Selbstständige
Selbstständige beziehen in der Regel keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder aus einem Berufsständischen Versorgungswerk.
- Selbstständige gehören nicht zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente.
- Die Nutzung der bAV ist in der Regel auch nicht möglich.
- Die Basisrente stellt somit für den Selbstständigen häufig die einzige steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge dar.
- Allein durch die staatliche Förderung bietet die Basisrente eine gute Rendite Mit individuellen
- Zuzahlungen am Jahresende passt sich die Altersvorsorge an schwankende Einkommensverhältnisse an.
- Durch Kombination der Basisrente mit BUZ-R ist eine Förderung der BU-Absicherung möglich.
Rentennahe Jahrgänge
Ältere Sparer können noch vom Freibetrag für die Leistungen profitieren
- Im fortgeschrittenen Alter bzw. in der letzten Phase des Erwerbslebens erreicht die steuerliche Belastung oftmals den höchsten Stand.
- Die Basisrente ermöglicht noch kurz vor Eintritt in den Ruhestand den Aufbau einer staatlich geförderten Zusatzrente in angemessener Höhe.
- Heute schon hohe steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge und bei zeitnahem Renteneintritt gleichzeitig attraktiver steuerfreier Rentenanteil, welcher lebenslang erhalten bleibt.
Gutverdienende Arbeitnehmer
Gutverdienende Arbeitnehmer können ihre Versorgungslücke im Alter in der Regel mit einer Riester-Rente nicht ausreichend schließen.
- Durch die Heraufsetzung des Rentenbeginnalters auf das 67. Lebensjahr rückt der langersehnte Ruhestand in noch weitere Ferne.
- Die Basisrente ermöglicht den Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente in angemessener Höhe bei einem flexiblen Rentenbeginn bereits ab dem 62. Lebensjahr.
- Durch Kombination der Basisrente mit BUZ-R ist eine Förderung der BU-Absicherung möglich.
Kammerberufler
Kammerberufler verfügen zwar häufig über eine gute Altersvorsorge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerkes von Kammerberuflern zahlt in der Regel aber erst bei 100% Berufsunfähigkeit.
- Die Basisrente bietet eine staatlich geförderte lebenslange Rente als sinnvolle Ergänzung zu der über das jeweilige Versorgungswerk organisierten Altersvorsorge.
- In Kombination mit der Basisrente ist ein steuerlich geförderter BU-Schutz möglich, die zudem eine Leistungserbringung bereits ab einem BU-Grad von 50% vorsieht.
- Sehr Interessant ist der Verzicht auf konkrete Verweisung möglich durch Vereinbarung der so genannten "Kammerklausel".
Produktsteckbrief und Beraterchart
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Verkaufsunterlagen zum Produkt
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