Zurich PrivatSchutz: Wohngebäudeversicherung

Das eigene Haus! Das Fundament der Existenz Ihrer Kunden. Umso schlimmer, wenn Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementarereignisse buchstäblich den Boden unter den Füßen wegziehen.

Mit der neuen Zurich Wohngebäudeversicherung sind Ihre Kunden zumindest vor den finanziellen Folgen optimal geschützt.

Komplizierte Ermittlung der Versicherungssumme?

Nein, die Summe ist unbegrenzt.
Einfach die Wohnfläche ermitteln – fertig.

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Nur ein Ausschnitt der Leistungen unserer Wohngebäudeversicherung (abhängig vom gewählten Schutz):

  • privat genutzte Garagen und Carports am Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder einer daran angrenzenden Gemeinde
  • Diebstahl von außen angebrachten Sachen wie Antennen oder Rollläden
  • Nebengebäude (z.B. Gartenlauben) auf dem Grundstück bis 25 qm
  • Sengschäden in unbegrenzter Höhe
  • Schäden durch Tiere an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen
  • Anprall aller Arten von Fahrzeugen
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Homeassistance
  • Versicherungsschutz gegen Elementargefahren für Grundstücksbestandteile im Top-Schutz möglich
  • Frost und Bruch von Rohren innerhalb des Gebäudes, auch Regenfallrohren und Zisternen, unbegrenzt
  • Frost und Bruch von allen Zuleitungsrohren, auch außerhalb Grundstück unbegrenzt
  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes 5.000 EUR, individuelle Erhöhung auf max. 20.000 EUR möglich
  • Ersatz von Darlehnszinsen
  • Mehrkosten aufgrund Denkmalschutz
  • Wasser- und Gasverlust
  • Datenrettungskosten infolge eines Versicherungsfalles
  • Blindgängerschäden
  • Besitzstandsklausel
  • Innovationsversprechen
  • Ersatz von Schäden durch Innere Unruhen, Streik/ Aussperrung
  • Unbenannte Gefahren
  • TechnikSchutz: Ergänzende Gefahren für Schäden an technischen Gebäudebestandteilen bis 100.000 EUR mit 500 EUR Selbstbeteiligung

Ergänzender Versicherungsschutz

Elementarschäden

Als weiterer Einschluss kann der Schutz gegen die Elementarschäden

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

mit einer Selbstbeteiligung je Versicherungsfall angeboten werden. Bei Elementar gilt eine Selbstbeteiligung von 3.500 EUR. Diese kann in beiden Tarifen auf 25.000, 50.000 oder 100.000 EUR erhöht oder auf 2.500, 1.500 oder 750 EUR – im Top-Schutz sogar auf 0 EUR – reduziert werden.

  • neue zusätzliche Selbstbeteiligungen in Höhe von 25.000 EUR, 50.000 EUR und 100.000 EUR

Glasversicherung

Optional zu unserer Wohngebäudeversicherung bieten wir Ihren Kunden als Zusatzbaustein eine Glasversicherung an.

Sie kommt für Gebäudeverglasungen des Ein- oder Zweifamilienhauses auf, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden – auch bei eigenem Verschulden.

Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten, Scheiben und Platten sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen sind ebenfalls mitversichert, je nach gewähltem Schutz sogar in unbegrenzter Höhe.

Unbenannte Gefahren

  • Optional zuwählbarer Versicherungsbaustein
  • 500 EUR Selbstbeteiligung

TechnikSchutz

  • Optional zuwählbarer Versicherungsbaustein (Allgefahrendeckung) für technische Gebäudebestandteile
  • Versicherungssumme 100.000 EUR, 500 EUR Selbstbeteiligung

Unbenannte Gefahren

Für alle Hauseigentümer ist die Gebäudeversicherung eine unverzichtbare Absicherung, wenn es am Eigenheim zu einem Schaden kommt. Damit sind klassische Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementar (optional) abgedeckt. Doch Schäden werden immer vielfältiger.

Der Einschluss der "Unbenannten Gefahren" erweitert (optional) den Deckungsumfang des Versicherungsvertrages über die benannten Gefahren hinaus und bietet auch Schutz für Schadensereignisse, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen sind. Ein enorm wichtiger Unterschied, der den Leistungsbereich der Versicherung erheblich erweitert.

Schäden durch "Unbenannte Gefahren" liegen vor, wenn versicherte Sachen durch ein unmittelbar, von außen einwirkendes Ereignis, unvorhergesehen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.

Unmittelbar: Direkt und ohne Umweg.
Von außen her: Einfluss durch äußere Faktoren.
Unvorhergesehen: Schäden, die trotz größtmöglicher Sorgfalt auftreten können.

Beispiele

  • Sturmschaden bei Windstärke < 8
  • Mieter stellt Pool auf einer Dachterrasse auf, diese bricht ein, weil Statik nicht für das zusätzliche Gewicht ausgelegt ist
  • Zerstörung versicherter Sachen durch Auslaufen oder Verschütten von Farben und Lacken
  • Durch Starkregen sammelt sich Wasser auf einem Flachdach an, durch das Gewicht bricht dieses zusammen
  • Kind des VN malt mit Buntstiften die hochwertige Tapete an
  • Ein Regal löst sich aus der Verankerung, stürzt um und beschädigt den Fliesenboden
  • Kunde stolpert und verschüttet ein Glas Rotwein auf seinem festverlegten Teppich
  • Ein Kran/ Strommast stürzt in das Gebäude und beschädigt dieses
  • Ein Aufzug/ Treppenlift stürzt ab und beschädigt Teile des Gebäudes

Die Deckungserweiterung der "Unbenannten Gefahren" führt jedoch nicht dazu, dass sämtliche Gefahren und Sachschäden des täglichen Lebens (so genannte Allgefahrendeckung) versichert sind. Die Ausschlüsse des Versicherungsschutzes sind unter Ziff. 2.10.1 Nicht versicherte Gefahren und Schäden in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Wohngebäudeversicherung (VGB 2017, ab Fassung 04.24) definiert.

One-Pager "Unbenannte Gefahren"

Warum der Ausschlusskatalog so umfangreich ist

Der Ausschlusskatalog ist klar definiert um zu vermeiden, dass die jeweiligen Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren nicht durch die "Unbenannte Gefahren"- Deckung wieder eingeschlossen werden. z.B. sind Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser in der Leitungswasserversicherung generell ausgeschlossen und sind damit auch über "Unbenannte Gefahren" nicht versichert.

Ebenfalls sollen unkalkulierbare Schäden nicht versichert werden, z. B. Allmählichkeitsschäden oder vorsätzliche Schadenherbeiführung durch den Versicherungsnehmer. So dienen die Ausschlüsse auch zur Klarstellung der Gefahrendefinition z.B. ist bei Konstruktions- oder Herstellungsmängeln die Voraussetzung „unmittelbar von außen“ nicht gegeben.

Verkaufsunterlagen zum Produkt

Hier finden Sie Verkaufsunterlagen zum Produkt. Zum Download bitte das PDF-Icon anklicken

Argumentationsleitfaden Wohngebäude (214010070) pdf
Deckungskonzept Wohngebäude (214010190) pdf
Flyer PrivatSchutz Wohngebäude (214010244) pdf
One-Pager PrivatSchutz Update Nebengebäude pdf
One-Pager "Unbenannte Gefahren" pdf
One-Pager TechnikSchutz pdf
Flyer Elementargefahren (213710360) pdf
Flyer Leitungswasserschäden (213710230) pdf
Beraterchart PrivatSchutz Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (212211990) pdf

Weitere Verkaufsunterlagen

Weitere Verkaufsunterlagen, z.B. auch zu anderen Produkten aus dem Bereich Sach und Übergreifendes, sowie zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie in unserer offen zugänglichen

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