Zurich PrivatSchutz: Haftpflichtversicherung

Mit der Privat-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kunden und selbstverständlich deren Kinder vor den finanziellen Folgen von kleinen oder größeren Missgeschicken bestens geschützt.

Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um die Amts-Haftpflicht und/ oder eine Haftpflicht für den privaten Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) zu ergänzen.

Neben der Privat-Haftpflicht können im Zurich PrivatSchutz auch die folgenden Versicherungen eingeschlossen werden:

  • Tierhalter-Haftpflicht
  • Sportboot-Haftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Zusätzlich können Sie Ihrem Kunden bei Bedarf und je nach aktueller Lebenssituation auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung oder eine Jagd-Haftpflicht als jeweils eigenständigen Vertrag anbieten.

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  • Tarifrechner

Ein Ausschnitt der Leistungen unserer Privat-Haftpflichtversicherung (abhängig vom gewählten Schutz):

  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Mio. Euro
  • Mietsachschäden bis 50 Mio. Euro
  • Internetrisiko für verursachte Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit bis 50 Mio. Euro
  • Weltweiter Versicherungsschutz (bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes) bis max. 5 Jahre
  • Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden inkl. Kosten der Rechtsverfolgung bis max. 50.000 EUR (subsidiär) und Gewaltopferschutz mit telefonischer rechtlicher Erstberatung (subsidiär)
  • Verlust fremder privater, beruflicher und ehrenamtlicher Schlüssel / Codekarten / Transponder bis 250.000 EUR
  • Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen bis 500 g)
  • Neuwertentschädigung für Sachschäden bis max. 3.000 EUR
  • Schäden durch mitversicherte nicht deliktfähige Personen

Sonstige Tätigkeiten

  • Tätigkeit als Betreuer / Vormund – ohne Antrag und Namensnennung der betreuten Person
  • Selbstständige nebenberufliche Tätigkeit (ohne Beschäftigung von Angestellten)*
    *Voraussetzung: Der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Abs.§ 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (Schule / Universität)

Erweitern Sie den Versicherungsschutz individuell nach den Bedürfnissen Ihrer Kunden durch unsere Bausteine.

Im Tarifrechner optional zur Top-Deckung wählbar:

  • Amts-Haftpflichtversicherung für VN, Lebenspartner und/oder Kind in häuslicher Gemeinschaft
  • Gebrauch von Luftfahrzeugen und Flugmodellen (Drohnen) von 501 g bis 5 kg
    Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas, sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union

Im Tarifrechner automatisch vorbelegt:

  • Immobilien (kann mit jedem Deckungskonzept kombiniert werden) – Eigentümer von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl- / Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien, sowie die Unterhaltung einer Wandladestation / Wallbox
  • Bestleistung (nur bei Top) – Sofern ein deutscher Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen anbietet, werden wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, im Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern.

Bessere Kundenansprache durch die Ergänzung eines neuen Familienverhältnisses:

  • Single mit Kind/ern
  • Familie

NEU

  • Single ohne Kind/er

 

  • Mitversicherte Personen

    Folgende Personen in häuslicher Gemeinschaft sind im Familien-Tarif ohne Anzeige und Namensnennung bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert:

    • nicht ehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner
    • nicht berufstätige Eltern/Großeltern
    • alleinstehende Familienangehörige
    • Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), welche unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
      • bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung 
      • nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen lebend ohne Altersbegrenzung
      • nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung bei unmittelbar anschließender Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr
      • mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ohne Altersgrenze

    Mitversicherte Personen auch ohne bestehende häusliche Gemeinschaft:

    • ehelicher oder eingetragener Lebenspartner
    • Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), welche unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
      • bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung 
      • während des Erststudiums die nicht zu Hause wohnen
      • in Betreuungseinrichtungen, aufgrund geistiger und/oder körperlicher Behinderung
    • Eltern/Großeltern in Betreuungseinrichtungen
    • im Haushalt beschäftigte Personen in ihrer Tätigkeit, als z. B. Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen, Pflegepersonen
    • minderjährige Personen in Ihrem Haushalt für die Dauer von bis zu 24 Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-/Gastschüler, Babysitter)

     

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  • Immobilien-Baustein

    Eigentümer von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl- / Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien (B-PHV 01-01)

    Immobilien im Inland

    Eigentümer von privat und selbst genutzten Immobilien und Grundstücken

    • eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als drei abgeschlossene Wohnungen befinden,
    • einer oder mehrerer Wohnungen (auch Wochenend- / Ferienwohnung)
    • eines Wochenend- / Ferienhauses,
    • eines Schrebergartens,
    • eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens,
    • zugehörige Garagen, Gärten und vorhandener Flüssiggastank,
    • nicht zum selbstgenutzten Eigentum gehörige einzelne Garage (subsidiär),
    • unbebautes Grundstück in Deutschland bis max. 10.000 qm

    Mitversichert gelten auch selbstgenutzte Büro- und Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist.

    Schäden aus der Vermietung von

    • Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern
    • Wochenend- / Ferienhäusern und/oder Wochenend- / Ferienwohnungen
    • Einliegerwohnungen
    • einzelnen Zimmern (dauerhaft)
    • einzelnen Zimmern an Feriengäste (vorübergehend)
    • maximal 3 Eigentumswohnungen
    • maximal 3 Räumen zu gewerblichen Zwecken und/oder Garagen

    Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien

    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Betreiber

    • einer Abwassergrube und/oder Kleinkläranlage,
    • eines Balkonkraftwerkes,
    • einer Photovoltaik- / Solaranlage,
    • einer Wärmepumpenanlage,
    • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe,
    • einer Bioenergieanlage,
    • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung,
    • sowie die Unterhaltung einer Wandladestation / Wallbox.

    Ebenso besteht Versicherungsschutz für Eigentümer

    • einer unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) bis maximal 12.000 Liter,
    • einer privat genutzten Abwassergrube und/oder Kleinkläranlage (ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer)

    Wichtig: Voraussetzung ist, dass sich die jeweilige Anlage auf einem der mitversicherten Objekte befindet

    Immobilien im Ausland

    (in einem EWR*-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland)

    Eigentümer von privat und selbstgenutzen Immobilien und Grundstücken

    • eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als drei abgeschlossene Wohnungen befinden,
    • einer Wochenend- / Ferienwohnung,
    • eines Wochenend- / Ferienhauses,
    • eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagenanhängers
    • zugehörige Garagen, Gärten, eines Schrebergartens
    • unbebautes Grundstück bis maximal 10.000 qm

    Schäden aus der Vermietung (subsidiär)

    • einer Wochenend- / Ferienwohnung
    • eines Wochenend- / Ferienhauses

    Mitversichert gilt die Unterhaltung einer Wandladestation / Wallbox.

    Ebenso besteht Versicherungsschutz für Eigentümer eines Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) bis maximal 12.000 Liter.

  • Fahrzeuge zu privaten Zwecken

    Landfahrzeuge

    Gebrauch von

    • Modellfahrzeugen zu Land
    • Kiteboards, -buggys und Strandsegler
    • Kfz bis zu 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
    • Krankenfahr- und Elektrorollstühlen
    • Kraftfahrzeuganhängern, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht
    • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
    • Kfz, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
    • Elektrofahrräder, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht
    • Golfwagen auf Golfplätzen

    Kfz-Zusatzleistung: Gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung).

    Wasserfahrzeuge

    Gebrauch von

    • Modellfahrzeugen zu Wasser
    • Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten ohne Motoren oder Treibsätze, Kanus
    • fremden Segelbooten ohne Motoren 
    • fremden Motorbooten bis 110 kW
    • fremden Segelbooten mit Motor bis 30 qm Segelfläche, kurzfristig gemietet
    • eigenem Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS)
    • eigenem Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und einer Rumpflänge von 7 m
    • eigenen/fremden Windsurfbrettern

    Luftfahrzeuge

    Gebrauch von

    • Luftfahrzeugen, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht
    • Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g

    Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union

  • Tierhaltung

    Tierhaltung zu privaten Zwecken

    • Ihr Kunde als Halter und Hüter von zahmen Haustieren (nicht von Hunden, Pferden, Rindern)
    • Ihr Kunde als Hüter fremder Hunde und fremder Pferde (nur gelegentlich)
    • Ihr Kunde als Reiter fremder Pferde (Fremdreiterrisiko) und Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke
    • Ihr Kunde als Hüter oder Halter von verordneten Blinden- / Begleithunden

    Ergänzung zum Versicherungsschutz:

    Mit der Zurich Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite.

    Pferde- oder Hundebesitzer haften im Falle eines Falles mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die ihr Tier verursacht hat, z.B. durch das Scheuen, Durchgehen oder Ausschlagen eines Pferdes oder das Anspringen oder Beißen eines Hundes. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Eigentümer des Tieres ein Verschulden trifft oder nicht.

Umfassende Sicherheit für weitere Risiken

  • Für Sportbootbesitzer und -führer
    Fügt Ihr Kunde Anderen mit einem Sportboot einen Schaden zu, haftet er unbegrenzt dafür. Die Zurich Sportboot-Haftpflichtversicherung schützt Sportboothalter jedoch gegen die wirtschaftlichen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei ist nicht nur Ihr Kunde als Halter versichert, sondern auch der Bootsführer, Personen, die zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind sowie Crewmitglieder. Die Haftpflichtversicherung ist unter anderem auch weltweit gültig für Motor- und Segelboote, Yachten und Jetskis.
  • Für Haus- und Grundbesitzer
    Grundstücks- oder Immobilieneigentümer unterliegen stets der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht ihres Grundbesitzes sowie der darauf befindlichen Gebäude.
    Kommt eine Person beispielsweise im Garten oder in einem Treppenhaus einer Immobilie Ihres Kunden zu Schaden, ist er als Eigentümer mit seinem Privatvermögen haftbar zu machen. Mit unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kunden als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks im Ernstfall vor den finanziellen Folgen geschützt. Wir ersetzen berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und wehren unberechtigte ab.
  • Gewässerschäden
    Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sichert Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z.B. Öltank) ab und leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die als Folge von Gewässerschäden aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe entstehen.
  • Für Bauherren
    Als Bauherr ist Ihr Kunde für fast alles verantwortlich, was auf seiner Baustelle passiert. Selbst wenn Aufgaben an Architekten und Handwerker vergeben wurden, wird bei einem Unfall doch der Bauherr zur Verantwortung gezogen, und das kann ihn teuer zu stehen kommen.
    Die Zurich Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihren Kunden vor und während der Bauzeit optimalen Schutz vor Haftpflichtansprüchen.
    Abgesichert werden können Ein- und Zweifamilienhäuser sowie zu bebauende Grundstücke. Wir kümmern uns außerdem darum, ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche, auch gerichtlich, abzuwehren.
  • Jagd
    Bevor ein Jäger in deutschen Wäldern auf die "Pirsch" gehen darf, muss er eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Die Zurich Jagd-Haftpflicht bietet Ihren Kunden Schutz bei verschiedenen Risiken und gilt sowohl für Hobby- und Berufsjäger, für Jagdherren, -aufseher und -pächter, für Förster, Forstbeamte und -aufseher sowie für Falkner.

Weitere Verkaufsunterlagen

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