Zurich PrivatSchutz: Hausratversicherung

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder ein Einbruch – diese Ereignisse können jeden treffen und große finanzielle Schäden anrichten.

Mit unserer modernen Hausratversicherung ist der Haushalt Ihrer Kunden rundum optimal abgesichert.

Unsere PrivatSchutz Hausratversicherung bietet mit ihrem Top-Deckungskonzept maximalen Schutz und erstattet Ihrem Kunden den Schaden zum Neuwert und in unbegrenzter Höhe!

  • Ersatz von Schäden am Hausrat durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Weitere Elementargefahren einschließbar: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau
  • Diebstahl von Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigern E-Bikes sowie Fahrradanhänger Ihrer Kunden weltweit, 24-Stunden bis 1.000 EUR, erhöhbar
  • Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Rasenmäherrobotern, Poolrobotern und Grillgeräten Ihrer Kunden auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes in unbegrenzter Höhe
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe
  • Phishing-Schäden innerhalb des von Ihren Kunden privat durchgeführten Online-Bankings bis zu 1.000 EUR
  • Homeassistance
  • Elementarschaden-Deckung für Gartenmöbel, Gartengeräte, Spielgerüste, Poolroboter und Grillgeräte (ab Produktversion 10/2022)
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  • Highlights
  • Produktinfos
  • Dokumente
  • News
  • Tarifrechner

Ein Überblick der Leistungen unserer Hausratversicherung (abhängig vom gewählten Schutz):

  • Sachen in beruflich oder gewerblich genutzten Büroräumen
  • Seng- und Schmorschäden
  • Rauch- und Rußschäden
  • Schäden durch Anprall von Luft-, Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen
  • Schäden an Gefriergut
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren
  • Diebstahl von Rasenmähern, Poolrobotern und Grillgeräten
  • Vielzahl von versicherten Kosten, inklusive Umzugskosten
  • Kosten für Wasserverlust
Und alles ohne Summenbegrenzungen!

Weitere Highlights:

  • Diebstahl aus KFZ bis 5.000 EUR für 24 Stunden
  • Diebstahl Fahrräder, E-Bikes bis 1.000 EUR
  • Diebstahl am Arbeitsplatz bis 500 EUR
  • Sturmschäden an Gartenmöbeln bis 10.000 EUR
  • Diebstahl aus Krankenzimmern (Wertsachen und elektronische Geräte bis 150 EUR)
  • Homeassistance
  • Versicherungsschutz gegen Elementargefahren für Gartenmöbel und Sachen im Freien im Top-Schutz möglich

 

  • Trickdiebstahl in der versicherten Wohnung bis 2.000 EUR
  • Räuberische Erpressung: Hinschaffen von versicherten Sachen an den Ort der Wegnahme, bis 10.000 EUR
  • Mehrkosten aufgrund Technologiefortschritt bis 5.000 EUR
  • Besitzstandsklausel
  • Innovationsversprechen

Ergänzender Versicherungsschutz

  • Elementarschäden

    Auf das nächste Großwetterereignis zu warten und sich dann erst um den Versicherungsschutz zu kümmern, ist keine Option. Denn zu berücksichtigen ist bedingungsgemäß eine 1-monatige Wartezeit!

    Denken Sie daran, dass auch Kunden in Elementarzone 3 über unsere PrivatSchutz Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgesichert werden können.

    Als weiterer Einschluss kann der Schutz gegen Elementarschäden:

    • Überschwemmung
    • Rückstau
    • Erdbeben
    • Erdsenkung
    • Erdrutsch
    • Schneedruck
    • Lawinen
    • Vulkanausbruch

    mit einer Selbstbeteiligung von 3.500 EUR je Versicherungsfall angeboten werden. Der Selbstbehalt ist reduzierbar.

    Schon gewusst? Unser Versicherungsschutz gegen Elementargefahren gilt ab Produktversion 10/2022, in der Top Deckung, auch für Grundstücksbestandteile (Wohngebäude) sowie Gartenmöbel und Sachen im Freien (Hausrat).

    Weitere Infos finden Sie auch hier:

    Flyer Elementargefahren

    Wer legt fest, welche Räume rückstaugefährdet sind? Muss bei der Elementarversicherung immer eine Rückstausicherung vorhanden sein?

    Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals, wenn nichts anderes von den zuständigen Kanalwerken festgelegt ist. Alle Räume mit Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen, die unterhalb der Straßenoberkante liegen, müssen durch eine Rückstausicherung gesichert werden.

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    Wann wird eine Rückstauklappe benötigt?

    Es müssen die gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden. Wenn bei der Baugenehmigung der Einbau einer Rückstauklappe vorgegeben war, muss diese vorhanden sein und mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden.

    Zusätzlich finden Sie in unseren VGV PS Bedingungen unter 7.1.5 folgende Regelung: "In der weiteren Elementargefahrenversicherung müssen Sie zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden als Gebäudeeigentümer oder als Mieter, wenn Sie nach dem Mietvertrag hierzu verpflichtet sind, bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funktionsbereit halten und Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten."

    Das bedeutet, wenn Kellerräume unterhalb des Abwasserkanals liegen (und für die Ableitung eine Hebeanlage notwendig wird), muss eine Rückstauklappe eingebaut werden. Ändert sich die behördliche Auflage zur Installation von Rückstautechnik, werden wir – bei Gebäuden, bei denen es zur Bauzeit nicht vorgeschrieben war – uns nicht auf eine Obliegenheitsverletzung im Schadenfall berufen, wenn der Versicherungsnehmer diese Auflage nicht umgesetzt hat bzw. von der Auflage keine Kenntnis hatte.

  • Glasversicherung

    Glasversicherung

    Optional zu unserer Hausratversicherung bieten wir Ihren Kunden als Zusatzbaustein eine Glasversicherung an.

    Sie kommt für versicherte Objekte auf, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden – auch bei eigenem Verschulden.

    Der Versicherungsschutz umfasst Mobiliar- und Gebäudeglas, Glaskeramik-Kochplatten oder künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten, Scheiben und Platten aus Kunststoff sowie Terrarien und Aquarien.

    Eine zusätzliche Versicherung für Gebäudeverglasung und die Verglasung von Gewächshäusern Ihrer Kunden können ebenfalls vereinbart werden.

  • Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke

    Ab der Produktversion 10/2022 sind an Balkonen, Terrassen oder außen am Gebäude angebrachte Balkonkraftwerke über die PrivatSchutz Hausratversicherung mitversichert.

    Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl, Sturm/Hagel und erweiterte Elementargefahren besteht dann über die Top-Klauseln HR020-01 (Diebstahl), HR057-01 (Sturm/Hagel) und HR064-01 (erweiterte Elementargefahren).

    Gegen die Gefahren Feuer und Leitungswasser besteht bedingungsgemäß innerhalb des Versicherungsortes bereits Versicherungsschutz.

    Alle Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke haben wir Ihnen im "One-Pager Balkonkraftwerke" zusammengestellt.

Weitere Verkaufsunterlagen

Weitere Verkaufsunterlagen, z.B. auch zu anderen Produkten aus dem Bereich Sach und Übergreifendes, sowie zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie in unserer offen zugänglichen

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