Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie Ihre Kunden zuverlässig gegen Schäden ab, die während der Bauphase eines Neubaus oder bei Arbeiten am bestehenden Gebäude auftreten können.

Das ist versichert:

  • Alle Bauleistungen, inklusive eigener Arbeiten und Leistungen.
  • Baustoffe und Bauteile, die fest in das Gebäude eingebaut werden – zum Beispiel Türen und Fenster.
  • Außenanlagen (mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen).

So können Bauvorhaben entspannt angegangen werden und man ist gegen unvorhergesehene Ereignisse optimal geschützt.

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  • Abgesichert sind Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauzeit
  • 24-monatiger Schutz während der Bauzeit
  • Sichert Kosten für unvorhersehbare Schäden ab - wie Kosten, die entstehen durch Sturm-/ Hagelschäden
  • Mitversicherung von Material- und Konstruktionsfehlern

Die Bauleistungsversicherung schützt ein Bauvorhaben vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Bauherren oder sonstige Auftraggeber
  • Bauunternehmen
  • Sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen

Versicherte Sachen

Alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau und Umbau eines Gebäudes.

Versicherte Schäden

Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Ungeschicklichkeit
  • Materialfehler
  • Höhere Gewalt
  • Elementarereignisse
  • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse

Versicherungsbeginn und Dauer

Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt.

Erweiterter Versicherungsschutz

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • Zusätzliche Aufräumungskosten
  • Schadensuchkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Eil- und Expressfrachten
  • Innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
  • Radioaktive Isotope
  • Altbauten, u.a. gegen Einsturz

Verkaufsunterlagen

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