Mehrkosten infolge von
- Preissteigerungen 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR
- Technischem Fortschritt
Zusätzlich versicherbar:
Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen:
- Maximal 2,50 EUR/ kWp pro Tag in den Monaten April bis September
- Maximal 1,50 EUR/ kWp pro Tag in den Monaten Oktober bis März
Die Erstattung ist auf den tatsächlichen Ertragsausfall begrenzt
Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt für den Ertragsausfall
- Die Haftzeit für den Unterbrechungsschaden beträgt bis zu sechs Monate.
Der zeitliche Selbstbehalt beträgt zwei Tage.