Die Altersvorsorgereform 2027

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge schafft der Gesetzgeber ab 2027 neue Rahmenbedingungen. 

Ziel der Reform ist es, den langfristigen Vermögensaufbau zu stärken und die staatliche Förderung spürbar zu verbessern – für eine zukunftssichere und individuell passende Altersvorsorge.

Die wesentlichen Neuerungen ab 2027 im Überblick:

  • In der Regel höhere staatliche Förderung für jeden eingezahlten Euro
  • Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises, u. a. auf Selbstständige und Kammerberufe
  • Neue Produktmöglichkeiten mit höheren Renditechancen
  • Voraussichtlich mehr Flexibilität in der Auszahlphase
  • Riester bleibt bestehen – ein Förder- bzw. Systemwechsel kann sich jedoch im Einzelfall lohnen

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Weitere Infos folgen

Update FAQ 13.10.2026

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Was bedeutet das für Sie im Vertrieb?

Die Altersvorsorgereform schafft neue Chancen und klare Beratungsanlässe:

  • Die Reform erweitert die Zielgruppen, z.B. Selbstständige und Kammerberufe.
  • Produkte können flexibler und individueller gestaltet werden.
  • Der Bedarf an ganzheitlicher, bedarfsorientierter Beratung steigt deutlich.

Trotz der neuen Möglichkeiten bleibt eine mehrschichtige Altersvorsorgestrategie zentral. Die Reform ergänzt bestehende Lösungen und eröffnet neue Beratungsanlässe – ersetzt diese jedoch nicht.

Die Altersvorsorgereform eröffnet neue Beratungsanlässe, insbesondere bei der Überprüfung bestehender Riester-Verträge und der zukünftigen Gestaltung der privaten Altersvorsorge. Dabei gibt es keine pauschale Lösung: Ob der bestehende Vertrag fortgeführt, die neue Förderung genutzt oder künftig ein neues Produkt ergänzt wird, ist individuell zu prüfen.

Zurich entwickelt derzeit die passenden Produktlösungen, Beratungsunterlagen und vertrieblichen Unterstützungsangebote. 

Wir informieren Sie regelmäßig hier über aktuelle Entwicklungen.

Neue Altersvorsorgeprodukte können erst ab dem 1. Januar 2027 verbindlich beantragt und abgeschlossen werden.

Nach der aktuellen Information des Bundeszentralamts für Steuern dürfen vor dem 1. Januar 2027 keine Vertragserklärungen für die neuen Altersvorsorgeprodukte abgegeben werden. Kundinnen und Kunden können somit vorher keinen verbindlichen Antrag stellen; ebenso dürfen Anbieter vorher keinen Vertrag annehmen. Hintergrund ist, dass die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Auch eine verbindliche Erklärung zum Förderwechsel soll nach derzeitiger mündlicher Auskunft erst 2027 möglich sein. Die abschließende Klärung hierzu läuft noch. Wir halten Sie auf dieser Seite über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Ansprechpartner

Für Ihre Fragen und Anregungen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Produktfragen und Vertriebssupport

Leben Vertriebs- und Angebotsservice
maklerserviceleben@zurich.com

Fragen zu Riester-Bestandsverträgen

Leben Kundenservice
leben@zurich.com